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Benutzungsbedingungen / AGB für Jugendgäste-, Gästehäuser



1. Reservierung

Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Fax, per Post, per E-Mail. Buchungen per E-Mail, Fax oder Post haben eine rechtsverbindliche Gültigkeit. Eine Buchung ist nur bei Volljährigkeit oder mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten möglich. Falls die Buchung von einer minderjährigen Person vorgenommen wird, haften die Erziehungsberechtigen dafür.
Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe des Geschlechtes, Geburtsdatum, bei Familien Alter der Kinder, Verpflegungswünsche. Die Reservierung wird mit der schriftlichen oder mündlichen Zusage bzw. dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages für beide Seiten auch ohne Unterschrift gültig und ist rechtsverbindlich.
Mit Familien, Gruppen und bei längeren Aufenthalten wird ein schriftlicher Belegungsvertrag abgeschlossen.
Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es zulässt.

 

2. Zahlung

Die Zahlung für den Aufenthalt ist spätestens bei der Abreise fällig. Eine Anzahlung kann verlangt werden. Näheres regelt der abgeschlossene Belegungsvertrag.

Bei Reisegruppen sind zur Buchungssicherung 20% der Gesamtreisekosten innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss auf unser Konto zu überweisen. Weitere 30% der Gesamtreisekosten sind bis spätestens zwei Monate vor Reiseantritt und der Restbetrag am Tag der Anreise zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

3. Reiserücktritt

Gäste ohne schriftlichen Belegungsvertrag können ihre Buchung telefonisch absagen. Die Absage muss bis zum Vortage der geplanten Anreise, 12:00 Uhr, zugegangen sein. Bei einer Stornierung bis 10 Wochen vor Reiseantritt sind keine Stornogebühren zu leisten, 10 bis 6 Wochen vor Reiseantritt sind 25% Ausfallgebühren, 6 Wochen bis 2 Wochen vor Reiseantritt sind 50% Ausfallgebühren und bei Absage unter 2 Wochen sind 75% Ausfallgebühren zu zahlen. Bei Absage unter 1 Woche sind 100% des Gesamtreisebetrages zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sollten Sie früher abreisen, müssen Sie die Kosten bis zum reservierten Abreisetag tragen. Bei Nichtanreise, z. B. aus Krankheitsgründen oder anderen Verhinderungen, ist der volle Reisepreis zu bezahlen. Es empfiehlt sich eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Gäste mit einem schriftlichen Belegungsvertrag müssen schriftlich absagen. Die Absage muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag zugegangen sein, sofern im Belegungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Auch eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung bis 10 Wochen vor Reiseantritt sind keine Stornogebühren zu leisten, 10 bis 6 Wochen vor Reiseantritt sind 25% Ausfallgebühren, 6 Wochen bis 2 Wochen vor Reiseantritt sind 50% Ausfallgebühren und bei Absage unter 2 Wochen sind 75% Ausfallgebühren zu zahlen. Bei Absage unter 1 Woche sind 100% des Gesamtreisebetrages zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sollten Sie früher abreisen, müssen Sie die Kosten bis zum reservierten Abreisetag tragen. Bei Nichtanreise, z. B. aus Krankheitsgründen oder anderen Verhinderungen, ist der volle Reisepreis zu bezahlen. Es empfiehlt sich eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Das Jugendgästehaus ist berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage der Reservierung bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Sie sind in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.

 

4. Preise

Grundlage der Preise ist die aktuelle Preisliste zum Zeitpunkt des Eingangs der Reservierungsanfrage, wenn nicht andere Preise im Belegungsvertrag vereinbart sind.

 

5. Haftung

Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).
Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Gästehausleitung oder der Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden, und diese den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das DBZ verursacht worden ist.

 

6.Gültigkeit des Vertrages:

Der Vertrag wird erst gültig, wenn er rechtsverbindlich unterzeichnet bei uns ein- gegangen ist. Wenn Sie die vorangegangenen Bedingungen nicht beachten, werden die Plätze anderweitig vergeben. Die beigefügte Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages. Diese Hausordnung ist allen Reisenden vor Reiseantritt bekannt zu geben.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Hause!

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